Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat eine zweite Förderrunde des Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gestartet. Erstmals stehen 250 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausschließlich für die Sanierung von Schwimmbädern zur Verfügung.
Gefördert werden kommunale Schwimmbäder (Hallenbäder, Freibäder, Kombibäder, Lehrschwimmbecken)
- typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgereinrichtungen
- energetische Sanierung von Gebäuden (mit definierten Standards nach Fertigstellung)
- bei Freibädern: Maßnahmen für klimaneutrale Wärmeversorgung bzw. Ausbau erneuerbarer Energien
- Barrierefreiheit und Beiträge zu gesellschaftlichem Zusammenhalt sowie sozialer Integration
Antragsberechtigt: Städte, Gemeinden und Landkreise (als Eigentümer der Einrichtung)
Frist für Interessenbekundung: 19. Juni 2026 (digitale Einreichung)
Weitere Informationen und Antragsformular:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
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