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Meine achte Rede im Deutschen Bundestag zum Thema "Meinungsfreiheit in den sozialen Medien"

Sehr geehrte Frau Präsidentin! 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!  

Wer behauptet, die Meinungsfreiheit im Internet müsse in Deutschland wiederhergestellt werden, der setzt voraus, dass sie zuvor abgeschafft wurde. 

Für diese Erzählung gibt es schlicht keinen belastbaren Beleg.  

Bemerkenswert ist: Genau so war Ihr angekündigter Gesetzentwurf zunächst formuliert. In der jetzt vorliegenden Drucksache heißt es nun „Gewährleistung der Meinungsfreiheit“. 

Von einer abgeschafften und systematisch unterdrückten Meinungsfreiheit kann jedenfalls nicht die Rede sein.  

Das Muster kennen wir ja inzwischen: In 2021 legte die AfD einen Gesetzentwurf zur „Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken“ vor. 2022 wurde dieser im Kern nahezu wortgleich wieder eingebracht.  

Danach war der Anlass Telegram, dann X, dann der Digital Services Act, dann Trusted Flaggers usw. usf. Der Anlass wechselte also; aber die Erzählung blieb immer die gleiche. 

Trotz enthemmter Rhetorik aus Ihren Reihen, Herr Brandner, zeichnen Sie immer wieder das Bild von Zensur, von Unterdrückung und stellen sich selbst als Opfer dar.  

Wissen Sie: Wir Schleswig-Holsteiner gelten als klare und ehrliche Leute. Deshalb will ich Ihnen auch ganz nüchtern sagen, was die Fakten hergeben. 

Schauen wir mal auf die Realität; schauen wir auf unabhängige internationale Maßstäbe:

Erstens. Reporter ohne Grenzen führt Deutschland 2026 auf Platz 14 von 180 Staaten bei der Pressefreiheit.  

Finde ich nicht schlecht.  

Zweitens. Im aktuellen „Freedom on the Net“-Index von Freedom House liegt Deutschland auf Platz 12 von 72 untersuchten Staaten weltweit und wird als „frei“ ein gestuft.  

Beide Indizes, Herr Brandner, sind übrigens die Datenquelle der UNESCO für den World Trends Report zur Medienfreiheit. Kommen wir zum Grundgesetz. Artikel 5 des Grundgesetzes schützt gerade die unbequeme, die zugespitzte und sogar die abstoßende Meinung.  

Aber Meinungsfreiheit bedeutet doch eben nicht Freiheit von Recht und Gesetz. Artikel 5 selbst nennt doch die Schranken der allgemeinen Gesetze und das Recht der persönlichen Ehre. Es geht also um die Rechte anderer, Herr Brandner, und nicht darum, ob die Rechten sich verletzt fühlen.  

In Ihrem aktuellen Entwurf schreiben Sie erneut den Begriff „Hassrede“ auf. Er sei zu unbestimmt. Und Sie haben recht in diesem Punkt; denn „Hassrede“ ist kein Straftatbestand.  

Das muss aber auch gar nicht sein; denn unser Strafgesetzbuch kennt sehr konkrete Grenzen. Ich will Ihnen einige Beispiele nennen: Volksverhetzung, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohung oder auch die öffentliche Aufforderung zu Straftaten.  

Herr Brandner, wer diese Grenzen überschreitet, der muss mit rechtsstaatlichen Verfahren rechnen.  

Interessant wird der Entwurf an einer anderen Stelle. Bei kleinen Plattformen nennen Sie das Löschen recht mäßiger Inhalte „digitales Hausrecht“. Marktbeherrschende Netzwerke dagegen sollen nicht mehr nach eigenen Standards moderieren dürfen. Dabei vermischen Sie gezielt staatliche Eingriffe und private Plattformentscheidungen.  

Wie relevant letztere sind, zeigt eine Studie von der Universität Potsdam und der Bertelsmann Stiftung: Die AfD stellte 21,5 Prozent der Parteivideos, erreichte aber 37,4 Prozent Sichtbarkeit.  

Die entscheidende Frage ist also nicht nur, was gelöscht wird, sondern auch, was Algorithmen gezielt verstärken.  

Eines bleibt klar: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch online gilt Recht. Verstöße werden verfolgt und sanktioniert. Was offline illegal ist, wird online doch nicht plötzlich legal. Meine Damen und Herren, Meinungsfreiheit schützt das Recht, zu sprechen, sie schützt nicht das Recht, unwidersprochen zu bleiben.  

Eine starke Demokratie hält Widerspruch aus. Sie schützt kontroverse Meinungen und ebenso die Rechte derjenigen, über die gesprochen wird. Herr Brandner, das ist keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, es ist ihre demokratische Grundlage.  

Vielen Dank.