Meine zweite Rede in Textform zur NIS-2 Richtlinie:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
für mich ist Cybersicherheit kein abstraktes Konstrukt, sondern gelebte Erfahrung und Realität. Als Geschäftsführer eines mittelständischen IT Unternehmens habe ich am eigenen Leib erfahren müssen, wie ein Cyberangriff wirkt und welchen Schaden dieser verursachen kann.
600 Kundinnen und Kunden – im Wesentlichen Steuerberatungskanzleien – mit 13.000 Arbeitsplätzen waren ca. eine Woche nicht mehr arbeitsfähig. Nur dem Engagement und der Kompetenz meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es zu verdanken, dass wir diese Krise unternehmerisch überlebt haben.
Und ich darf Ihnen sagen: Wer das einmal erlebt hat, weiß: Ohne funktionierende IT bricht alles zusammen – in der Wirtschaft, in der Verwaltung und auch im Staat.
Diese Bedrohung ist längst keine theoretische Fragestellung mehr, sondern schwebt tagtäglich über uns.
Genau deswegen sprechen wir heute über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung der Informationssicherheit in der Bundesverwaltung.
Dieses Gesetz ist kein Randthema der Sicherheits- und Digitalpolitik, sondern eine Grundbedingung für unsere wirtschaftliche und staatliche Resilienz und Handlungsfähigkeit.
Und – sie ist ein Fortschritt: Mit diesem Gesetz ziehen wir die Sicherheitsanforderungen in Deutschland und Europa deutlich an. Mehr Unternehmen und Sektoren werden erfasst, es gibt strengere Standards, verbindliche Meldepflichten und spürbare Sanktionen bei Verstößen. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt, der längst überfällig ist.
Ich sage auch ausdrücklich: Diese Bundesregierung verdient zunächst Anerkennung dafür, dieses Gesetz bereits jetzt nach wenigen Monaten im Kabinett beschlossen und dem Parlament vorgelegt zu haben.
Es ist höchste Zeit, dass wir in der Cybersicherheit europäisch denken und handeln – denn Angriffe machen nicht an Grenzen halt – weder an den Grenzen der Bundesländer, noch an denen der Mitgliedsstaaten der EU.
Aber, meine Kolleginnen und Kollegen, damit es nicht bei Worten bleibt, müssen wir an diesen Gesetzesentwurf noch einmal ran.

Drei Dinge müssen klar sein:
Erstens: Der Bund selbst muss Vorbild sein. Der Bundesrechnungshof hat kürzlich unter Verweis auf das BSI festgestellt: Weniger als zehn Prozent der Rechenzentren der Bundesverwaltung erfüllen die eigenen Sicherheitsstandards. Das ist ein sicherheitspolitisches Armutszeugnis. Wer von Unternehmen Verbindlichkeit verlangt, darf nicht selbst die größte Schwachstelle sein.
Zweitens: Wir brauchen ein starkes BSI. Es reicht nicht, wenn Empfehlungen ausgesprochen werden. Mindeststandards müssen verbindlich gelten – und sie müssen bei uns auch zentral durchgesetzt werden. Cybersicherheit darf nicht von föderaler Beliebigkeit abhängen.
Und Drittens: Wir müssen Cybersicherheit und digitale Souveränität zusammendenken. Europa darf nicht dauerhaft von ausländischen Anbietern abhängig sein – weder bei Software, noch bei der Cloud, noch bei Chips. Wahre Souveränität gibt es nur, wenn wir unsere eigenen Infrastrukturen schützen und gleichzeitig europäische Alternativen aufbauen.
Das sind unsere Prioritäten: Sicherheit und Souveränität. Dafür stehen meine Fraktion und diese Koalition.
NIS2 ist ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung. Aber entscheidend wird sein, ob wir die Standards auch wirklich umsetzen – im Bund, in den Ländern, in den Kommunen und vor allem in der Wirtschaft.
Nur dann wird aus einer Richtlinie echte Sicherheit für unser Land.
Vielen Dank
Die ganze Rede als Video findet ihr unter www.bundestag.de
