Ob Chor, Orchester, Musikverein, Musikschule oder ein ganz besonderes Kulturprojekt: Gerade in unseren Dörfern und kleineren Gemeinden bringt Musik Menschen zusammen. Sie schafft Begegnungen über Generationen hinweg, stärkt das Ehrenamt und trägt entscheidend dazu bei, dass unsere Orte lebendig und lebenswert bleiben.
Dieses Engagement soll auch 2027 wieder besondere Anerkennung erfahren: Der Deutsche Musikrat und der Bundesmusikverband Chor & Orchester suchen die „Landmusikorte des Jahres 2027“. Ländliche Kommunen mit bis zu 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können sich um die Auszeichnung und Preisgelder von bis zu 18.000 Euro bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. Januar 2027.
Der Bundestagsabgeordnete Henri Schmidt (CDU) möchte deshalb insbesondere die Kommunen, Vereine und Musikschaffenden im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd auf die Ausschreibung aufmerksam machen.
„Musik gehört zu dem, was unsere Dörfer und Gemeinden lebendig macht. Wo Menschen gemeinsam singen, musizieren und Veranstaltungen auf die Beine stellen, entsteht Gemeinschaft. In unserem Wahlkreis gibt es dafür viele großartige Beispiele. Ich würde mich freuen, wenn sich möglichst viele geeignete Kommunen mit ihren Vereinen und Initiativen um die Auszeichnung bewerben.“
Bis zu 18.000 Euro für musikalisches Engagement
Ausgezeichnet werden Gemeinden mit einem besonders lebendigen und innovativen Musik- und Kulturleben. Eine wichtige Rolle spielen dabei insbesondere die Amateurmusik, ehrenamtliches Engagement und die Zusammenarbeit mit professionellen Musikerinnen und Musikern.
Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro, 10.000 Euro und 6.000 Euro dotiert. Zusätzlich werden zehn Förderpreise in Höhe von jeweils 2.000 Euro vergeben.
Das Preisgeld soll dazu beitragen, neue musikalische Projekte anzustoßen, bestehende Strukturen weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure vor Ort zu stärken.
Dass auch Schleswig-Holstein musikalisch einiges zu bieten hat, zeigt ein Blick auf die Preisträger des laufenden Jahres: Lütjensee gehört zu den ausgezeichneten Landmusikorten 2026 und erhielt einen der zehn Förderpreise.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich ländliche Orte und Gemeinden mit höchstens 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die nach der Einordnung des Thünen-Instituts als „ländlich“ gelten. Die Bewerbung erfolgt durch die Bürgermeisterin beziehungsweise den Bürgermeister der Kommune. Kultureinrichtungen, Musikvereine und Ensembles können dabei gemeinsam mit ihrer Kommune eine Bewerbung auf den Weg bringen.
Die Bewerbungsphase läuft bereits und endet am 31. Januar 2027. Eine Fachjury wählt anschließend die Landmusikorte des Jahres aus. Die Preisverleihungen sollen ab Mai 2027 in den ausgezeichneten Kommunen stattfinden.
Henri Schmidt ermutigt interessierte Musikvereine, Ensembles und Initiativen aus dem Wahlkreis, frühzeitig auf ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise ihre kommunalen Ansprechpartner zuzugehen und gemeinsam zu prüfen, ob eine Bewerbung infrage kommt.
Weitere Informationen und Bewerbung
Alle Voraussetzungen, Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie den Zugang zum digitalen Antragsportal stellt der Bundesmusikverband Chor & Orchester auf seiner Internetseite zum „Landmusikort des Jahres“ bereit.
Bewerbungsschluss: 31. Januar 2027