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Vom ersten Vorsorgedepot bis zur digitalen Brieftasche: Was sich im Bundestag bewegt

Einblick in die Bundestagswoche vom 12. bis 16. Oktober 2026

Von der Frühstartrente über die digitale Brieftasche bis zur Reform der Notfallversorgung: In dieser Sitzungswoche standen zwölf Gesetzesvorhaben in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung. Weitere Entwürfe wurden erstmals beraten.

Europa braucht klare Prioritäten

Anlässlich des Europäischen Rates am 15. und 16. Oktober gab der Bundeskanzler eine Regierungserklärung im Bundestag ab. Im Mittelpunkt standen Europas Wettbewerbsfähigkeit, die anhaltende Unterstützung der Ukraine und der nächste mehrjährige EU-Finanzrahmen.

Unsere Position ist klar: Europa braucht weniger Bürokratie, bezahlbare Energie und bessere Investitionsbedingungen. Gleichzeitig müssen wir unsere Sicherheit stärken und die Ukraine weiter unterstützen. Beim EU-Haushalt kommt es auf klare Prioritäten und Ausgabendisziplin an. Die Höhe des vorliegenden Vorschlags für den nächsten Finanzrahmen bietet aus unserer Sicht keine Grundlage für eine Einigung.

Frühstartrente: Vermögensaufbau beginnt im Kindesalter

Mit der Frühstartrente stand ein wichtiges Vorhaben der Union zur abschließenden Beratung an. Vorgesehen sind monatlich zehn Euro für Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden – rückwirkend ab ihrem sechsten Geburtstag. Das Geld soll unter Anleitung der Eltern am Kapitalmarkt angelegt werden. Private Anbieter werden dafür Depotlösungen anbieten.

Weitere Jahrgänge sollen in den kommenden Jahren schrittweise hinzukommen. Die staatliche Förderung endet mit dem 18. Geburtstag. Anschließend kann das Depot in ein reguläres Altersvorsorgedepot überführt und weiter bespart werden.

Der frühe Einstieg eröffnet die Chance, über Jahrzehnte vom Zinseszinseffekt zu profitieren. Besonders durch zusätzliche Einzahlungen und das Weitersparen im Erwachsenenalter kann daraus ein wichtiger Beitrag zur Altersvorsorge entstehen. Zugleich stärken wir finanzielle Bildung und Eigenverantwortung.

Notfallversorgung besser organisieren

Auch die Reform der Akut- und Notfallversorgung gehörte zu den Schwerpunkten. Durch eine engere Vernetzung der Beteiligten und digitale Ersteinschätzungsverfahren sollen Patienten schneller zur passenden Behandlung gelangen. Integrierte Notfallzentren sollen die Versorgung über die bisherigen Grenzen zwischen ambulanten und stationären Angeboten hinweg verbinden. Das verbessert die Behandlung und entlastet Notaufnahmen sowie Rettungsdienste.

Bei den begleitenden Regelungen zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge wurden wichtige Änderungen vereinbart: Die vorgesehene Ausschreibungsmöglichkeit für Zytostatika, also Arzneimittel zur Krebsbehandlung, wurde gestrichen. Bei Hilfsmittelausschreibungen ist eine zeitnahe gesetzliche Überprüfung der Auswirkungen vorgesehen.

Die sogenannte Hybrid-DRG-Vergütung für bestimmte Eingriffe soll reduziert und langfristig abgeschafft werden. Für 2027 ist eine Übergangsregelung vorgesehen, anschließend sollen neue Kurzzeitfallpauschalen greifen. Parallel arbeitet das Gesundheitsministerium an weiteren Strukturreformen, darunter einem verbindlichen Primärversorgungssystem. Ziel bleibt, vorhandene Ressourcen besser zu nutzen und die flächendeckende Versorgung langfristig zu sichern.

Die digitale Brieftasche „d-you“ kommt

Mit dem Digitalen Identitätengesetz berieten wir in zweiter und dritter Lesung die rechtliche Grundlage für die europäische digitale Brieftasche EUDI-Wallet „d-you“. Sie soll eine sichere und einfache digitale Identifizierung ermöglichen, die europaweit genutzt werden kann.

Dabei geht es sowohl um Behördengänge als auch um Anwendungen in der Wirtschaft. Digitale Nachweise sollen Verfahren beschleunigen und neue Geschäftsmodelle ermöglichen. Ab Anfang 2027 soll die App allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland kostenfrei zur Verfügung stehen. Ihre Funktionen und die verfügbaren Nachweise werden anschließend schrittweise erweitert.

Auch notarielle Verfahren sollen digitaler werden. Die abschließend beratene Neuregelung erweitert Beurkundungen und Beglaubigungen per Video unter anderem auf die Gründung von Aktiengesellschaften, bestimmte Vollmachten und die Übertragung von GmbH-Anteilen. Das spart Zeit und Kosten, ohne die Rechtssicherheit einzuschränken.

CO₂-Preis stabilisieren und Betriebe entlasten

Mit der Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes wollen wir einen zusätzlichen Anstieg der CO₂-Bepreisung vermeiden. Für 2027 soll weiterhin der Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ gelten. Ohne die Änderung würde der nationale Preis an den europäischen Emissionshandel für Industrie und Energie anknüpfen, dessen Preis laut Vorlage bei rund 85 Euro liegt. Damit schaffen wir eine Übergangsregelung bis zum vorgesehenen Start des europäischen Brennstoffemissionshandels 2028.

Für die Landwirtschaft sieht das GAP-Anpassungsgesetz weniger Kontrollen und Auflagen vor. Ökobetriebe und vollständig in Umstellung befindliche Betriebe sollen bestimmte Umwelt- und Bewirtschaftungsstandards kraft gesetzlicher Vermutung erfüllen. Betriebe mit bis zu 30 Hektar sollen von bestimmten Kontrollen und Verwaltungssanktionen ausgenommen werden.

Weitere erstmals beratene Vorhaben sollen landwirtschaftliche Betriebe und die Lebensmittelwirtschaft von Melde-, Nachweis- und Genehmigungspflichten entlasten. Auch im Verkehrsbereich geht es um einfachere Zuständigkeiten und den Abbau veralteter Regelungen sowie doppelter Strukturen. Daneben stand die einheitliche Umsetzung europäischer Vorgaben für nachhaltige Flugkraftstoffe zur abschließenden Beratung an.

Mehr Unterstützung für Ausbildung und Aufstieg

In erster Lesung berieten wir Verbesserungen beim BAföG. Der Entwurf sieht vor, die Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro zu erhöhen, die Bedarfssätze schrittweise anzuheben und die Antragstellung einfacher und digitaler zu gestalten.

Auch die Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen soll verbessert werden. Vorgesehen sind höhere Förderhöchstbeträge für Lehrgänge und Prüfungen. Wer die Prüfung erfolgreich besteht, soll künftig 60 statt 50 Prozent des verbleibenden KfW-Darlehens erlassen bekommen. Arbeitgeber sollen sich an Fortbildungskosten beteiligen können, ohne dass dies auf die Förderung angerechnet wird. Ein höherer Kinderbetreuungszuschlag soll Alleinerziehende stärker unterstützen.

Reserve stärken und Betroffenen verlässlich helfen

Mit dem erstmals beratenen Reservestärkungsgesetz wollen wir die Reserve als festen Bestandteil der Bundeswehr stärken. Der Entwurf sieht verlässliche gesetzliche Grundlagen für eine verpflichtende Heranziehung vor. Die Dauer der Verpflichtung soll sich nach der zuvor geleisteten aktiven Dienstzeit richten. Ein weiteres Vorhaben soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für verteidigungswichtige Infrastruktur beschleunigen.

Ebenfalls in erster Lesung berieten wir das Bundesopferbeauftragtengesetz. Es soll das Amt des Bundesopferbeauftragten dauerhaft gesetzlich verankern und Aufgaben sowie Zuständigkeiten verbindlich regeln. Opfer terroristischer Anschläge und ihre Angehörigen brauchen verlässliche Ansprechpartner und gezielte Unterstützung.

Weitere Schritte aus dem Kabinett

Das Bundeskabinett beschloss am 14. Oktober die Einsetzung einer Pflegereformkommission sowie Formulierungshilfen zum Postgesetz, zur Umsatzsteuer und zur Zuckergetränkesteuer als Grundlage für das parlamentarische Verfahren.

Mit einem weiteren eingebrachten Gesetzentwurf wollen wir zudem das Strahlenschutzrecht modernisieren. Das soll Forschung und Unternehmen Klarheit über den geltenden rechtlichen Rahmen geben – ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk.